Schul- und Hausordnung
Leben und arbeiten in einer Gemeinschaft kann nur dann gelingen, wenn alle, die sich in dieser Gemeinschaft zusammengefunden haben, bereit sind, Regeln zu beachten. Regeln bedeuten auch immer einen begrenzten Verzicht auf die Durchsetzung individueller Interessen. Da- her ist jeder aufgefordert, im alltäglichen Umgang miteinander, Rück- sicht walten zu lassen und sich so zu verhalten, dass ein ungestörtes Arbeiten in der Schule möglich ist und dass darüber hinaus niemand gefährdet oder in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt wird.
I. Allgemeine Bestimmungen für den Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände:
1. Das Schulgelände und -gebäude ist während der Schulzeiten (mon- tags bis donnerstags) von 7.40 Uhr bis 16.15 Uhr geöffnet (freitags bis 14.00 Uhr). Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr. Unterrichtsende ist um 16.00 Uhr (freitags um 13.50 Uhr).
2. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Sachbeschädigung sowie die Entwendung von Schuleigentum haftet alleine der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigte. Dies gilt auch für privates Eigentum. Eine Haftung der Schulträger für fremdes Eigentum, insbesondere Wertgegenstände wie Uhren, Mobiltelefone, Ringe, Schlüssel, Fahrrä- der, Roller, Boards usw. ist ausgeschlossen.
3. Lärmen, Umhertoben, Rennen, Ballspielen sowie die Benutzung von Rollschuhen oder Ähnlichem ist wegen der Störung des Unterrichts in benachbarten Räumen sowie der hohen Unfall- und Verletzungsgefahr innerhalb des Schulgebäudes sowohl während der Unterrichtszeiten als auch in den Pausenzeiten untersagt.
4. Nur im Pausenpark ist das Ballspielen mit schuleigenen Bällen er- laubt. Das Werfen mit Schneebällen und sonstigen Gegenständen ist wegen der damit verbundenen Gefahren streng verboten.
5. Im Alarmfall sind die Notausgänge gemäß der Flucht- und Rettungs- pläne zu benutzen. Die Flucht- und Rettungspläne hängen in den Fach- und Klassenräumen aus. Sammelplatz ist der Alte Messplatz (Parkplatz).
6. Die gärtnerischen Anlagen sind zu schützen und sauber zu halten. 7. Abfälle sind in den aufgestellten Abfalleimern zu entsorgen.
8. Kaugummikauen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schul- gelände verboten.
9. Auf dem Schulhof ist die Benutzung von Fahrzeugen jeder Art ver- boten. Die Schulleitung kann hierzu Ausnahmeregelungen treffen. Fahrräder und Roller sind auf dem Schulgelände zu schieben. Fahrräder müssen im dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden.
10. Der Hofdienst wird von den Klassen laut Plan übernommen.
11. Das Benutzen von Mobiltelefonen und Smartwatches ist im Schul- gebäude und auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Mobiltele- fone dürfen für die Dauer des Schultags im ausgeschalteten Zustand im Spind oder in der Schultasche verbleiben. In Notfällen steht das Telefon im Schulsekretariat zur Verfügung. Verletzt ein Schüler diese Regel, in- dem er das Mobiltelefon sichtbar bei sich trägt oder es benutzt, wird das Gerät eingezogen und muss von einem Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Weitere Konsequenzen können folgen.
12. Weitere elektronische Geräte dürfen auf das Schulgelände nicht mitgebracht werden. Ausnahmen können zu Unterrichtszwecken von Fachlehrern genehmigt werden.
13. Das Mitbringen von aufputschenden Mitteln, der Genuss von Al- kohol und anderen Drogen sowie das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
14. Die Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen zwischen der ersten und letzten Schulstunde das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis der Schul- leitung verlassen.
15. Unfälle in der Schule, beim Sportunterricht oder auf dem Schulweg, die einen Arztbesuch erforderlich machen, sind aus versicherungstech- nischen Gründen umgehend im Sekretariat zu melden. Unterbleibt die Meldung, könnte dies u. U. den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
16. Tische und Stühle dürfen grundsätzlich nicht aus den Räumen ent- fernt werden.
17. Alle Fachräume und alle Räume mit Sammlungen dürfen von Schü- lern nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden.
18. Regeln zur Nutzung des Schulnetzes stehen in der gesonderten IT -Benutzerordnung.
19. Alle Bild- und Tonaufnahmen auf dem Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
20. Gastbesuche von Schülern anderer Schulen sind über den Klas- senlehrer anzumelden unter Angabe der geplanten Besuchstage und -zeiten sowie der Adressangaben (Name, Anschrift, Telefonnummer der Erziehungsberechtigten). Die Klassenlehrer geben diese Informationen an das Schulsekretariat weiter.
21. Aushänge und Flyer müssen von der Schulleitung genehmigt wer- den.
22. Alle am Schulleben beteiligten Personen kleiden sich angemessen.
II. Bestimmungen für den Ablauf des Unterrichts
1. Anwesenheit / Teilnahme
• Der Unterricht beginnt zu allen sechs Unterrichtsblöcken am Tag pünktlich. Ist ein Lehrer fünf Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht anwesend, dann informiert der Klassensprecher bzw. seine Vertretung das Schulsekretariat.
• Jeder Schüler ist zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unterricht und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Versäumnisse von minderjährigen Schülern müssen von einem Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden.
• Im Krankheitsfalle muss ein Erziehungsberechtigter das Schulsekre- tariat am Krankheitstag bis 8 Uhr telefonisch, per Online-Formular oder Mail informieren. Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Schultag nach Ende der Erkrankung dem Klassenlehrer vorlie- gen.
• Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so muss er sich im Sekretariat melden. Die Befreiung wird im Klassenbuch vermerkt. Wird der Schüler von einem Erziehungsberechtigten abgeholt, so ist er für diesen Tag entschuldigt. Eine längerfristige Erkrankung des Schülers ist der Schule innerhalb von drei Tagen mitzuteilen.
• Im Falle eines Fehlens bei schriftlichen Arbeiten kann von minder- jährigen Schülern auf Verlangen der Schule die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden. Ein Nachschreibetermin für die Klassenarbeit oder eine alternative Prüfung wird vom Fachlehrer mit dem betreffen- den Schüler abgestimmt.
• Schüler mit meldepflichtigen Krankheiten und Kinderkrankheiten dürfen den Unterricht sowie Schulveranstaltungen nicht besuchen. Dasselbe gilt, wenn eine solche Krankheit in der Familie vorliegt. Die Schule ist in diesen Fällen unverzüglich zu informieren.
• Planbare Arztbesuche, Heilbehandlungen (insbesondere Kieferortho- pädietermine) und sonstige schulfremde Verpflichtungen sind grund- sätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
• Kann ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so ist in jedem Fall frühzeitig eine Beurlaubung zu be- antragen. Zuständig ist
- für eine Unterrichtsstunde der betreffende Fachlehrer
- für bis zu zwei Unterrichtstagen der Klassenlehrer - für mehr als zwei Unterrichtstage die Schulleitung
• Unterrichtstage direkt vor oder nach den Ferien können nicht be- urlaubt werden.
• Fehlt ein Schüler aus vorhersehbaren Gründen (z. B. wegen Teilnahme an einer Sportveranstaltung etc.) und versäumt es, sich beurlauben zu lassen, so gilt dies als unentschuldigtes Fehlen.
• Der Sportunterricht ist in allen Jahrgangsstufen obligatorisch. Eine gänzliche oder teilweise Freistellung eines Schülers bis zu 4 Wochen kann der Sportlehrer im Einvernehmen mit dem Klassenlehrer auf An- trag eines Erziehungsberechtigten bei Vorlage eines ärztlichen Attestes genehmigen. Eine Freistellung über 4 Wochen hinaus kann nur vom Schulleiter aufgrund eines amtsärztlichen Attestes gewährt werden. Schüler der Sekundarstufe I müssen in jedem Fall im Sportunterricht anwesend sein. Der Sportlehrer kann im Einvernehmen mit dem Schul- leiter von dieser Anwesenheitspflicht befreien.
2. Verhalten während der Unterrichtszeit:
• Die dem Schüler im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung gestellten Bücher und Arbeitsmittel sind schonend zu behandeln; die Bücher sind stets einzubinden, Name und Klasse sind einzutragen. Bei Verlust oder Beschädigung ist vollwertiger Ersatz zu leisten.
• Essen, Trinken und der Toilettengang sind grundsätzlich nur während der Pausen gestattet. Trinken kann während Stillarbeitsphasen, Einzel- oder Gruppenarbeiten vom Fachlehrer erlaubt werden.
• Während des Unterrichts werden grundsätzlich keine Mützen bzw. Kappen oder Sonnenbrillen getragen.
• Nach der letzten Unterrichtsstunde im Raum sind die Körbe unter den Tischplatten zu entleeren und die Stühle in diese hinein zu schieben, alle Fenster zu schließen, das Licht, Computer und Beamer auszuschal- ten. Der Fachlehrer schließt anschließend den Raum ab. Der Raum wird besenrein verlassen. Hierfür ist der Klassenordnungsdienst verantwortlich.
III. Bestimmungen für die Pausen
1. Findet während der Zehnminuten-Pausen kein Raumwechsel statt, so bleiben die Klassen in der Regel in den jeweiligen Räumen und bereiten ihren Arbeitsplatz für die nächste Stunde vor. Der Toilettengang sowie der Aufenthalt in und vor den Klassenräumen ist gestattet. Rennen und Toben ist verboten. Jeder Schüler ist verpflichtet, zu Stundenbeginn an seinem Arbeitsplatz zu sitzen.
2. In der großen Pause um 10.10 Uhr suchen die Schüler den Pausenhof auf. Die Fachräume werden abgeschlossen. Dies gilt auch während der Mittagszeit.
IV. Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Schulordnung werden im Interesse der Schulgemeinschaft Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
IT-Benutzerordnung
In der IT-Benutzerordnung sind Regeln zur Nutzung des Schulnetzes festgelegt. Das Privatgymnasium Schwetzingen verfügt über Computer im Computerraum sowie Tablet-PCs für den mobilen Einsatz in Klassenzimmern. Diese Geräte sind an das Schulnetz angeschlossen.
In diesem Netzwerk lernen und üben Schülerinnen und Schüler das Arbeiten mit dem Computer, den Einsatz von aufgabenspezifischer Soft- ware, den Umgang mit Multimedia, das Recherchieren im Internet usw.
Die Computer stehen allen Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern zur Benutzung zur Verfügung.
Die Kenntnis und die Zustimmung zu dieser Benutzerordnung stellt hierfür die Voraussetzung dar.
Bei der Nutzung dieser Medien müssen die schulischen Erziehungsziele und anerkannte Wertmaßstäbe berücksichtigt werden. „Die neuen Medien können die Bildungsarbeit aber nur dann sinnvoll unterstützen, wenn bestimmte technische Anforderungen erfüllt sind. Diese betreffen zum Beispiel den Jugendschutz, die Festlegung von Benutzerrechten und die Steuerung von Internet und E-Mail durch die unterrichtende Lehrkraft.“ (Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung, Baden-Württemberg)
Aus diesem Interesse ist die Software NetMan for Schools als administrative und pädagogische Oberfläche auf dem Schulserver und seinen Clients installiert.
Zusätzlich zu dem dort u. a. beinhalteten Jugendschutzfilter hat das Privatgymnasium Schwetzingen eine leistungsfähige Firewall im Einsatz, mit der identifizierte Internetseiten gesperrt sind, die rechtsradikale, rassistische, pornografische oder anderweitig menschenverachtende Inhalte darstellen.
Mit Hilfe der eingesetzten Schutzmechanismen können einzelne Aktivitäten konkreten Benutzern nachgewiesen werden. Es ist möglich:
- sämtliche Aufrufe von Internetseiten zu speichern
- das Navigieren innerhalb von Internetseiten zu protokollieren
- die Downloads von Internetseiten zu kontrollieren
- die Installation von Software aufzudecken
- alle Tastatureingaben festzuhalten
- das Benutzen von Datenträgern (USB-Sticks, MP3-Playern, SD-Cards, CDs etc.) aufzuzeichnen
- den Internet-Zugang für einzelne oder alle Schüler zu sperren
- die Rechner einzelner oder aller Schüler abzuschalten
Die Aufzeichnungen über die Internet-Zugriffe, die Nutzung der Computer und der installierten Software wird in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig vom Administrator überprüft.
Zuwiderhandlungen gegen diese IT-Benutzerordnung können den Entzug der Zugangsberechtigung und pädagogische sowie außerschulische Konsequenzen zur Folge haben. Die Schulleitung und Erziehungsberechtigten werden in relevanten Fällen immer benachrichtigt.
Bei fahrlässigen oder mutwillig verursachten Schäden haftet der Benutzer für die Reparatukosten bzw. bei Verlust für den Ersatz.
Computer und Tablet-PCs
Grundsätzlich dürfen die Computer in Fachräumen und Klassenzimmern sowie die Tablet-PCs nur mit Erlaubnis und unter Aufsicht eines Fachlehrers genutzt werden.
Benutzername, Kennwort
Jeder Benutzer verpflichtet sich, das vom Administrator bzw. Fachlehrer vergebene Kennwort zu ändern, es geheim zu halten und nicht an andere Schülerinnen/ Schüler weiterzugeben, insbesondere nicht zur Nutzung des Netzzuganges unter seinem Benutzernamen.
Jeder Benutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seinem Benutzernamen ablaufen, voll verantwortlich.
Benutzer, die ihr Kennwort vergessen haben, erhalten vom Fachlehrer ein neues Kennwort.
Das Ausspähen und Weitergeben von Kennwörtern ist nicht gestattet. Bei Verdacht, dass das eigene Kennwort ausgespäht wurde, ist dieses vom Benutzer sofort zu ändern und der Fachlehrer muss informiert werden.
Softwarenutzung
An den Computern darf grundsätzlich nur die vorinstallierte Software genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt eigene Software von mobilen Datenträgern zu installieren oder zu nutzen.
Das Herunterladen und Benutzen von Programmen, Software und Dateien aus dem Internet ist grundsätzlich nicht gestattet. Zu Unterrichtszwecken kann auf besondere Anweisung des Fachlehrers von dieser Regelung abgewichen werden.
Eigene Dateien
Das Abspeichern von Dateien ist nur im Ordner „Eigene Dateien“ zulässig.
Im Ordner „Eigene Dateien“ dürfen nur Inhalte gespeichert werden, die zu Unterrichtszwecken erstellt und verwendet werden.
Zum Austausch von Dateien darf jeder Benutzer vom Fachlehrer freigegebene Ordner (gemeinsame Dateien oder Kursdateien) verwenden. Alle Dateien können jederzeit vom Fachlehrer eingesehen werden.
Es muss damit gerechnet werden, dass die Dateien in den Schülerordnern und den Gemeinsamen Dateien der Klassen zu jedem Schuljahresbeginn gelöscht werden.
Jeder Benutzer ist für die Sicherung seiner Dateien selbst verantwortlich. Hierzu kann der Fachlehrer die Erlaubnis erteilen, mobile Datenträger zu verwenden.
Alle im Schulnetzwerk befindlichen Dateien unterliegen dem Zugriff des Administrators.
Internetzugriff
Das Nutzen von Blogs, Chats, Foren, E-Mail-Konten und sozialen Netzwerken (z.B. schuelervz, Facebook, X, Xing, Snapchat, Tiktok etc.) ist grundsätzlich über den schulischen Internetzugang nicht gestattet. Zu Unterrichtszwecken kann auf besondere Anweisung des Fachlehrers von dieser Regelung abgewichen werden.
Kostenpflichtige Dienste, Bestellungen oder Verträge dürfen nicht über den schulischen Internetzugang abgeschlossen werden.
Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine Software und (Musik-)Dateien wissentlich aus dem Internet herunter zu laden oder zu versenden.
Der Internetzugriff und das Benutzen von externen Programmen zu Unterrichtszwecken muss zuvor vom Fachlehrer genehmigt werden.
E-Mail-Adresse
Jeder Schüler erhält eine E-Mail-Adresse. Diese E-Mail-Adresse ist ausschließlich zur schulischen Nutzung gedacht.
Es muss damit gerechnet werden, dass die E-Mails der Schüler zu Schuljahresbeginn gelöscht werden.
Mit dem Verlassen der Schule wird die E-Mail-Adresse vom Administ- rator gelöscht.
Sollte der Verdacht bestehen, dass die E-Mail-Adresse unsachgemäß gebraucht wurde, kann der Administrator sämtliche verschickte und empfange E-Mails eines Schülers einsehen.
Die IT-Benutzerordnung in der Version 1.0 vom Juli 2016 gilt so lange, bis sie in Teilen durch besondere Ankündigung der Schulleitung modifiziert oder durch eine veröffentlichte neue Version ersetzt wird.
Schwetzingen, September 2017
Die Schulleitung